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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum08 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 116/01 vom 15.08.2002

Rechtsgebiete:GeschmMG
Leitsatz:Ein vom Rechteinhaber behaupteter Imageschaden durch die Abbildung des Imitats einer geschmacksmusterrechtlich geschützten Uhr in einem Versandhandelskatalog lässt sich nicht im Wege der Lizenzanalogieermitteln. Es bedarf vielmehr der Darlegung einer konkreten Vermögenseinbuße.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 116/01



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 156/02 vom 15.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozeßkostenhilfe, wirtschaftliche Verhältnisse, Plausibilität der Darlegung
Leitsatz:Wer Prozeßkostenhilfe beantragt muß bei unklaren Vermögensverhältnissen darlegen, wovon er seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 156/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 118/02 vom 14.08.2002

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Vergleichsgebühr, Anfall
Leitsatz:Für die Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO ist erforderlich, dass tatsächlich ein Vergleich i. S. des § 779 BGB geschlossen wurde. Die bloße Bezeichnung als Vergleich reicht nicht aus.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 WF 118/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 265/2002 vom 13.08.2002

Rechtsgebiete:KostO, GBO
Leitsatz:Wird eine nach vorausgegangenen Pfandfreigaben nur noch auf einem Miteigentumsanteil lastende Globalgrundschuld gelöscht, so entsteht eine Löschungsgebühr nach § 68 Satz 1 Halbsatz 1 KostO nach dem vollen Nennbetrag der Grundschuld, eine Begrenzung des Geschäftswerts auf den Wert des Wohnungseigentums findet nicht statt. Es ist auch nicht ein Viertel der vollen Gebühr wie bei der Haftentlassung anzusetzen, da es sich um eine Löschung handelt, weil das Gesamtrecht an keinem anderen Pfandobjekt weiter bestehen bleibt.Dies gilt sowohl bei der Antragstellung durch den Ersteller als auch den Erwerber, der in Kenntnis der Belastungen und bei Kostenübernahme des Verkäufers=Erstellers selbst (ausdrücklich) die Löschung beantragt.Eine Grenze bildet lediglich das Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu dem subjektiven Recht des Erwerbers an dem Verfahren.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 265/2002


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