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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum08 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 131/02 vom 27.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:PKH, Beiordnung, ortsansässiger Rechtsanwalt
Leitsatz:1) Eine erfolgreiche Beschwerde setzt die Beschwerdefrist für die Ausgangsentscheidung nicht erneut in Lauf.

2) Wird ein RA in seinem vermuteten Einverständnis nach § 121 Abs. 3 ZPO zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet, muß er (oder die Partei) innerhalb der Beschwerdefrist geltend machen, daß diese Vermutung nicht zutrifft.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 131/02



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 255/02 vom 27.08.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuungsbonuns, Trennungsunterhalt
Leitsatz:Der 2. Familiensenat in Kassel billigt der überobligatorisch erwerbstätigen Mutter bei der Bedarfsberechnung (nur) einen Betreuungsbonus und zusätzlich die Kosten der Kindesbetreuung während der Erwerbstätigkeit zu.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 255/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 50/01 vom 27.08.2002

Rechtsgebiete:VAHRG
Schlagworte:Realteilung, Vorrang
Leitsatz:Der Geschäftsplan der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft steht dem Vorrang der Realteilung gem. § 1 Abs. 2 VAHRG vor der Ausgleichsform des § 3b Nr. 1 VAHRG nicht entgegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 50/01

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 490/01 vom 26.08.2002

Rechtsgebiete:KostO, BeurkG
Leitsatz:Für die Entstehung der Gebühr nach § 149 KostO ist Voraussetzung, dass die an den Notar geleisteten Zahlungen zwecks treuhändischer Verwahrung im Sinn des § 54 a BeurkG erfolgen. Auch wenn Verstöße gegen § 54 a BeurkG die Entstehung der Gebühr nach § 149 KostO grundsätzlich unberührt lassen, muss ein Verwahrungsantrag bzw. eine Verwahrungsanweisung vorliegen. Eine Gebühr nach § 149 KostO entsteht daher nicht bei nur irrtümlicher Einzahlung auf Notaranderkonto.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 490/01


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