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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 08 / 2002
Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 122/02 vom 28.08.2002
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostentragung, Anerkenntnis, Veranlassung zur Klageerhebung, Pkh, Beweislast, Zugang, Aufforderung |
| Leitsatz: | Bleibt der Zugang einer vorprozessualen Aufforderung, einen Unterhaltstitel zu schaffen, streitig, trägt der Beklagte nach Anerkenntnis die Kosten jedenfalls dann, wenn er der Aufforderung im PKH-Prüfungsverfahren nicht nachgekommen ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 WF 122/02 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 270/02 vom 28.08.2002
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Unrichtige Sachbehandlung, Vorschußanordnung, Sachverständigengutachten |
| Leitsatz: | Ordnet das Gericht an, daß die Partei einen Vorschuß für ein Sachverständigengutachten zu erbringen habe, erteilt es aber dem Sachverständigen den Auftrag, ohne daß die Partei den Vorschuß geleistet hat und obwohl sie angekündigt hat, den Vorschuß nicht zu erbringen, dann sind die Kosten des Gutachtens niederzuschlagen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 270/02 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 245/02 vom 28.08.2002
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Titelumschreibung auf den Erben, nachehelicher Unterhalt |
| Leitsatz: | Ein Unterhaltstitel gegen den Erblasser kann auf den Erben umgeschrieben werden. § 1586 b verändert den Inhalt des Anspruchs gegen den Erblasser nicht; an Stelle des Einwands der Leistungsfähigkei, der nach dem Tod des Verpflichteten keinen Sinn mehr hat, tritt nur der Einwand der Haftungsbeschränkung auf den Pflichtteil. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 245/02 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 72/99 vom 28.08.2002
| Rechtsgebiete: | BUZ |
| Leitsatz: | Das Vorliegen eines mehlstauballergischen Asthma kann zur Berufsunfähigkeit der Inhaberin einer Gaststätte führen. Das Tragen einer Staubmaske in einem von den Besuchern einzusehenden Teil der Gaststätte ist unzumutbar. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 72/99 |
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