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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum08 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 270/02 vom 30.08.2002

Rechtsgebiete:GBO, ZPO
Leitsatz:Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Grund einer Zug um Zug-Verurteilung den Annahmeverzug des Vollstreckungsschuldners selbständig und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung des Gerichtsvollziehers zu überprüfen. Die Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners bei einem vom Gerichtsvollzieher zur Erbringung der vom Vollstreckungsgläubiger geschuldeten Mängelbeseitigung bestimmten Termin begründet nur bei rechtzeitiger persönlicher Ladung des Vollstreckungsschuldners den Annahmeverzug. Die Ladung des Prozessbevollmächtigten des Schuldners allein ist nicht ausreichend, dass sich dessen Prozessvollmacht nicht auf die Berechtigung zur Ablehnung bzw. Empfangnahme erstreckt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 270/02



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 102/02 vom 30.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Blutentnahme, Weigerung, Zwangsmittel, Androhung
Leitsatz:Bereits gegen die Androhung von Zwangsmitteln im Zusammenhang mit der Terminsladung steht dem Zeugen die Beschwerde nach § 380 Abs. 3 ZPO zu. Wird die Blutentnahme unter Angabe von Gründen verweigert, ist hierüber zunächst durch Zwischenurteil zu befinden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 102/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 W 102/02 vom 29.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO sind nach der ZPO in der Fassung ab 1.1.02 unstatthaft.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 W 102/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 U 105/02 vom 29.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann nicht gewährt werden, wenn der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte den Berufungsauftrag erteilt hat, ohne das Datum der Zustellung des anzufechtenden Urteils mitzuteilen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 U 105/02


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