JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | Besteht ein erhöhter Fluchtanreiz, ist es nicht ermessensfehlerhaft, dem Sicherheitsinteresse dem Interesse eines Strafgefangenen am Fortbestand seiner Arbeitsmöglichkeit und Verbleiben in einer familiennäheren Anstalt durch Verlegung in eine Haftanstalt mit höherer Sicherheitsstufe den Vorrang einzuräumen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 792/02 | |
| Rechtsgebiete: | GBO, BGB |
| Leitsatz: | Für die Wirksamkeit der Einlegung einer weiteren Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts ist die Aufnahme der Begründung in das Protokoll selbst nicht erforderlich.Zur Einlegung der beschränkten Beschwerde gegen eine Eintragung oder Löschung im Grundbuch ist nur derjenige berechtigt, dem im Fall der Unrichtigkeit des Grundbuchs ein Anspruch nach § 894 BGB zustehen würde, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste.Für die Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO ist die Information des Grundbuchamts zur Zeit der Eintragung maßgeblich.Das Grundbuchamt hat nach § 20 GBO lediglich die verfahrensrechtliche Eignung, nicht jedoch die materiellrechtliche Wirksamkeit der erklärten Auflassung zu überprüfen. Zweifeln wegen einer erforderlichen Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 Abs. 1 BGB hat das Grundbuchamt nur nachzugehen, wenn sie auf konkreten Anhaltspunkten beruhen oder bei positiver Kenntnis von der Notwendigkeit der Zustimmung. Die Eingehung von Zahlungsverpflichtungen durch einen Grundstückskaufvertrag fällt nicht unter § 1365 BGB. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 192/01 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Die neben einer verhängten Freiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit an die Stelle einer Geldstrafe tretende Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht in eine (neue) Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden (StGB §§ 43, 53 Abs. 2 Satz 2). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 704/02 | |
| Rechtsgebiete: | GBO |
| Leitsatz: | Soll im Grundbuch ein Wechsel im Bestand einer BGB-Gesellschaft auf Grund einer Berichtigungsbewilligung des Betroffenen eingetragen werden, muss die Bewilligung selbst die schlüssige Darlegung derjenigen Rechtsvorgänge enthalten, die das Grundbuch unrichtig gemacht haben sollen (hier der Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer aufschiebend bedingten Abtretung eines Gesellschaftsanteils). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 456/01 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 07 / 2002 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2012
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