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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum06 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 216/98 vom 29.06.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Hat der Beklagte das Bestehen einer inländischen Niederlassung arglistig vorgespiegelt, dann kann er sich im Prozess nicht auf das Nichtbestehen der Niederlassung und das Fehlen der Voraussetzungen des § 21 ZPO berufen.

2. Derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein besonderes Geschäftslokal muss dorthin gerichtete Zustellungen jedenfalls dann gegen sich gelten lassen wenn Empfangseinrichtungen für den Betreffenden unter der egebenen Anschrift tatsächlich vorhanden sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 216/98



OLG-FRANKFURT – Urteil, 13 U 257/99 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:HGB
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 13 U 257/99

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 194/01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:VVG
Leitsatz:Kommt es nach einem Rotlichtverstoß auf der Kreuzung zu einer Kollision, vermag die Feststellung eines so genannten "Augenblicksversagens" oder die Ortsunkenntnis des Fahrers allein noch nicht, den Schuldvorwurf (grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalles) zu setzen, VVG § 61.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 194/01

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 UF 247/00 vom 21.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sorgerecht, Umgangsvereitelung, Umgangspfleger
Leitsatz:Ist ein Elternteil über Jahre hinweg zur Förderung des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht in der Lage, kann sich darin ein kindeswohlgefährdendes Eignungsdefizit offenbaren, dem mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen ist. Als solche Maßnahme kommt auch eine Teilentziehung der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB) und die Errichtung einer Umgangspflegschaft in Betracht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 247/00


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