JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 05 / 2002
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| Rechtsgebiete: | InsO, SGB IV, StGB, BGB, EGBGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. § 88 InsO gilt nur für Sicherungsrechte, nicht für Maßnahmen, die unmittelbar zur Befriedigung des Gläubigers führen. 2. Auch bei Leistungen des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung handelt es sich um inkongruente Rechtshandlungen im Sinne von § 131 InsO. 3. Ein für erledigt erklärter Insolvenzantrag kann keine Grundlage für eine Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners innerhalb der kritischen Phase aufgrund des § 139 Abs. 2 InsO sein. 4. Im Rahmen des § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO hat der Anfechtungsgegner, der sich auf Wegfall der Zahlungsunfähigkeit beruft, nachzuweisen, dass der Insolvenzschuldner seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat. Allein der Umstand, dass der Schuldner Zahlungen an den Anfechtungsgegner geleistet hat, begründet noch keine Vermutung für den Wegfall der Zahlungsunfähigkeit. 5. Ein Gläubiger, der einen Insolvenzantrag schlüssig auf Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gestützt hat, kann nicht später damit gehört werden, den Insolvenzgrund nur zum Schein behauptet zu haben. 6. Ficht der Insolvenzverwalter eines Arbeitgebers von diesem gezahlte Sozialversicherungsbeiträge an, so kann er grundsätzlich auch die Arbeitnehmeranteile zurückfordern. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber eine konkrete Lohnabrechnung vorgenommen und in seiner Buchhaltung die Abzüge als Guthaben des Arbeitnehmers ausgewiesen hat und diese Abzüge aus vorhandenen Barmitteln abgeführt hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 182/01 | |
| Rechtsgebiete: | AUB 88 |
| Schlagworte: | Versicherung, Unfallversicherung, Ehemann, Invalidität, Frist, Feststellung, Arzt |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 147/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, GVG |
| Leitsatz: | Ein Verweisungsbeschuss ist schon dann nicht bindend, wenn ohne substantielle Begründung von einer seit langem herrschenden Rechtsauffassung abgewichen wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 13 AR 4/02 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, FGG |
| Leitsatz: | Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 161/2002 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 05 / 2002 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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