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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum05 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 05 / 2002



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 182/01 vom 23.05.2002

Rechtsgebiete:InsO, SGB IV, StGB, BGB, EGBGB, ZPO
Leitsatz:1. § 88 InsO gilt nur für Sicherungsrechte, nicht für Maßnahmen, die unmittelbar zur Befriedigung des Gläubigers führen.

2. Auch bei Leistungen des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung handelt es sich um inkongruente Rechtshandlungen im Sinne von § 131 InsO.

3. Ein für erledigt erklärter Insolvenzantrag kann keine Grundlage für eine Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners innerhalb der kritischen Phase aufgrund des § 139 Abs. 2 InsO sein.

4. Im Rahmen des § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO hat der Anfechtungsgegner, der sich auf Wegfall der Zahlungsunfähigkeit beruft, nachzuweisen, dass der Insolvenzschuldner seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat. Allein der Umstand, dass der Schuldner Zahlungen an den Anfechtungsgegner geleistet hat, begründet noch keine Vermutung für den Wegfall der Zahlungsunfähigkeit.

5. Ein Gläubiger, der einen Insolvenzantrag schlüssig auf Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gestützt hat, kann nicht später damit gehört werden, den Insolvenzgrund nur zum Schein behauptet zu haben.

6. Ficht der Insolvenzverwalter eines Arbeitgebers von diesem gezahlte Sozialversicherungsbeiträge an, so kann er grundsätzlich auch die Arbeitnehmeranteile zurückfordern. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber eine konkrete Lohnabrechnung vorgenommen und in seiner Buchhaltung die Abzüge als Guthaben des Arbeitnehmers ausgewiesen hat und diese Abzüge aus vorhandenen Barmitteln abgeführt hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 182/01



OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 147/01 vom 22.05.2002

Rechtsgebiete:AUB 88
Schlagworte:Versicherung, Unfallversicherung, Ehemann, Invalidität, Frist, Feststellung, Arzt
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 147/01

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 13 AR 4/02 vom 21.05.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GVG
Leitsatz:Ein Verweisungsbeschuss ist schon dann nicht bindend, wenn ohne substantielle Begründung von einer seit langem herrschenden Rechtsauffassung abgewichen wird.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 13 AR 4/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 161/2002 vom 21.05.2002

Rechtsgebiete:WEG, FGG
Leitsatz:Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 161/2002


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