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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 02 / 2002
Insgesamt sind 34 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 105/01 vom 27.02.2002
| Rechtsgebiete: | ZPO, StVG, PflVG |
| Leitsatz: | Bei einem Kettenauffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins nur hinsichtlich des Letztauffahrenden dafür, dass er den Unfall durch Unaufmerksamkeit, unangepasste Geschwindigkeit oder zu geringer Sicherheitsabstand verursacht hat. Hinsichtlich der übrigen Unfallbeteiligten fehlt es an einem typischen Geschehensablauf, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug durch den hinten Auffahrenden auf den Vordermann aufgeschoben wurde. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 105/01 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 22/02 vom 26.02.2002
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | PKH, Verhältnisse, wirtschaftliche |
| Leitsatz: | Die Obliegenheit, vorhandene Mittel zur Prozessführung einzusetzen, bezieht sich nur auf bereits laufende oder mit Wahrscheinlichkeit nahe bevorstehende Prozesse. Es besteht keine weitergehende Obliegenheit, vorhandene Mittel für vielleicht künftig anhängig werdene Verfahren vorzuhalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 22/02 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 26/02 vom 25.02.2002
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 31/2002 vom 25.02.2002
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO, EGZPO |
| Leitsatz: | Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsentscheidung (Zwangsgeldbeschluss) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde nur zulässig bei Vorliegen eines neuen selbständigen Beschwerdegrundes, insbesondere eines neuen schweren Verfahrensfehlers, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 31/2002 |
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