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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum01 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 01 / 2002



Insgesamt sind 31 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 108/01 vom 30.01.2002

Rechtsgebiete:AGBG, BGB, ZPO
Leitsatz:Für den Versicherer besteht keine allgemeine Pflicht, dem Versicherungsnehmer denkbare Risiken aufzuzeigen und ihm ohne erkennbare Beratungsbedürftigkeit den jeweils geeigneten Versicherungsschutz anzubieten, weil es grundsätzlich Sache des Versicherungsnehmers ist, für den gewünschten Versicherungsschutz zu sorgen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 108/01



OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 91/01 vom 30.01.2002

Rechtsgebiete:BNotO
Leitsatz:Zur Amtspflicht des Notars, Treuhandgeschäfte abzulehnen, die dem Sicherungsinteresse der am Verwahrgeschäft beteiligten Anleger nicht Rechnung tragen. Es fehlt an der Kausalität der Amtspflichtverletzung für den eingetragenen Schaden, wenn der Vertreter des Anlegers über den vom Notar verwahrten Betrag in gleicher Weise wie dieser verfügt hätte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 91/01

OLG-FRANKFURT – Urteil, 13 U 99/98 vom 30.01.2002

Rechtsgebiete:WPO, HGB, AktG, EStG, KStG, GmbHG, ZPO
Leitsatz:Zur Frage der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen unter Abwägung des Interesses der Mehrheitsgesellschafter an einer Thesaurierung der erwirtschafteten Gewinne und des Gewinnausschüttungsinteresses eines Gesellschafters.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 13 U 99/98

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 228/01 vom 29.01.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ausbildungs-Unterhalt, Zielstrebigkeit, Orientierungsphase
Leitsatz:Der Unterhaltsverpflichtete muß Verzögerungen der Ausbildungszeit hinnehmen, die auf ein vorübergehendes leichteres Versagen des Kindes zurückzuführen sind. Eine gewisse Orientierungsphase ist einem jungen Menschen zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden richtet. Verletzt das Kind allerdings nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH FamRZ 1998, 671).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 228/01


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