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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 09 / 2001
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 3/01 vom 26.09.2001
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zu den Sorgfaltspflichten eines Maklers hinsichtlich der an einen Immobilienkäufer weitergegebenen Informationen (Baujahr). Zur Zurechnung von Wissen innerhalb organisatorisch aufgespaltenen juristischen Personen (Immobilien- und Kreditabteilung einer Bank). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 3/01 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 UF 348/00 vom 26.09.2001
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Streitwert, Auskunft, Beschwer, Geheimhaltungsinteresse, Zurückbehaltungsrecht |
| Leitsatz: | Der Wert der Beschwer einer zur Auskunft verurteilten Partei richtet sich nicht nach dem Gegenstandswert des Auskunftsanspruchs, sondern danach, welches Interesse der Verurteilte hat, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dafür ist regelmäßig der Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich. Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse muß überzeugend dargelegt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auskunftsanspruch besteht regelmäßig nicht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 UF 348/00 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 458/00 vom 25.09.2001
| Rechtsgebiete: | GBO, FlurbG |
| Leitsatz: | Wird nach Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplans ein Nießbrauch an einem Einlagegrundstück im Grundbuch eingetragen, für das kein Ersatzgrundstück ausgewiesen ist, hat das Grundbuchamt ein Löschungsverfahren einzuleiten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 458/00 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 145/99 vom 25.09.2001
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