JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 06 / 2001
Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Mangelberechnung, Kindergeld |
| Leitsatz: | In welcher Höhe der Kindesunterhalt bei einer Mangelberechnung einzustellen ist, ist noch nicht abschließend geklärt, nachdem seit dem 01. 01. 2001 eine Anrechnung von Kindergeld erst erfolgt, wenn der Unterhaltsberechtigte dazu in der Lage ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages zu leisten. Jedenfalls wenn ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts unterbleibt, hält es der Senat für angemessen, den in die Mangelberechnung einzusetzenden Kindesunterhalt mit 135 % des Regelsatzes anzusetze |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 97/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG, KostO |
| Schlagworte: | Kostenentscheidung, Folgesache, abgetrennte, Streitwert Folgesache abgetrennte |
| Leitsatz: | Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist im Falle dessen Erledigung durch Tod des Antragstellers nach § 93 a Abs. 1 ZPO zu entscheiden, da § 91 a ZPO durch die Sonderregelung verdrängt wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 UF 53/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VAHRG, ZPO |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich, Abänderung, Rechtsanwendungsfehler, Ehezeit, Totalrevision |
| Leitsatz: | Die Abänderungsvoraussetzungen des § 10a Abs. 1 VAHRG sind weit zu fassen. Im Ergebnis werden alle Fehlerquellen erfaßt, wo runter auch Rechen- und Rechtsanwendungsfehler - hier: falsche Berechnung der Ehezeit - fallen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 8/99 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Kosten, außergerichtliche, FGG-Verfahren, Beschwerderücknahme, Kosten, außergerichtliche, FGG-Verfahren außergerichtliche Kosten im FGG-Verfahren, Beschwerderücknahme |
| Leitsatz: | Dem Beschwerdeführer sind im Verfahren nach dem FGG außergerichtliche Kosten eines anderen Beteiligten nicht allein deshalb aufzuerlegen, weil er die Beschwerde zurückgenommen hat. Es kann jedoch der Billigkeit entsprechen, ihm diese Kosten aufzuerlegen, wenn die Einlegung der Beschwerde im Widerspruch zu seinem Verhalten im 1. Rechtszug steht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 3/01 | |