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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum04 / 2001 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 04 / 2001



Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 84/01 vom 27.04.2001

Rechtsgebiete:HGB, PartGG
Schlagworte:Partnerschaft, Name, Partnerschaftregister, Institut
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 84/01



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 UF 85/00 vom 27.04.2001

Rechtsgebiete:BGB, VAHRG
Leitsatz:Wird der Ehegatte, der bei Gegenüberstellung nur gesetzlicher Anwartschaften ausgleichsberechtigt wäre, durch Hinzutreten betrieblicher Anwartschaften ausgleichspflichtig, ist der Ausgleich nur nach § 1 VAHRG durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn er die höheren Anwartschaften in der GRV hat, der insgesamt Ausgleichsberechtigte aber noch zusätzliche beamtenrechtliche Anwartschaften.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 85/00

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 215/00 vom 26.04.2001

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:PKH, Beiordnung, Mandatierung, Vergütung
Leitsatz:Die Beiordnung begründet allein keinen Vergütungsanspruch; erforderlich ist zusätzlich die Mandatierung durch die Partei. Diese kann stillschweigend erfolgen, was aber nicht anzunehmen ist, wenn sie auf dahingehende Anfrage ausdrücklich abgelehnt wurde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 215/00

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 251/00 vom 26.04.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kindesunterhalt, Titulierung, Anerkenntis, Kosten, Titulierung
Leitsatz:Grundsätzlich muß der Unterhaltsschuldner auf Aufforderung beim Jugendamt einen Unterhaltstitel erstellen lassen. Inwieweit die Pflicht, die Kosten des Verfahrens trotz Anerkenntnis zu tragen, anders beurteilt werden könnte, wenn der Antragsgegner für die Titulierung einen Urlaubstag hätte aufwenden müssen, kann dahinstehen (in einem solchen Fall will OLG München keinen Anlaß zur Klageerhebung sehen: FamRZ 1988, S. 1292). Er hat nicht vorgetragen, daß er diesen besonderen Umstand dem Jugendamt gegenüber vorgebracht hat, nachdem er zur Titulierung aufgefordert worden war.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 251/00


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