JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 30.05.2005, Aktenzeichen: 16 U 201/04
| Leitsatz: | Ist an die faksimileartige, hinzugefügte Unterstreichungen enthaltende Wiedergabe der Presseerklärung eines Unternehmens der Zusatz: "Kommentar: Lügen haben kurze Beine" angefügt, stellt dies eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung dar, deren Untersagung das betreffende Unternehmen nicht verlangen kann. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 1004, |
| Stichworte: | Meinungsfreiheit, Presseerklärung, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-27 O 335/04 |
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