Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen: 6 U 103/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 6 U 103/05

Urteil vom 29.06.2006


Leitsatz:1. Veröffentlicht eine Zeitschrift Warentests, denen Untersuchungen auf gesundheitlich oder ökologisch bedenkliche Inhaltsstoffe zugrunde liegen, nicht aber eine Wirksamkeitsprüfung, ist darin nur dann eine Wettbewerbshandlung zu sehen, wenn damit eine klare und deutliche Irreführung der Leser verbunden ist.

2. Die Zeitschrift kann jedoch verpflichtet sein, die Warenhersteller, die mit einem Label der Zeitschrift für ihre getesteten Waren mit der Testnote werben wollen, darauf hinzuweisen, dass diese die Verbraucher über den eingeschränkten Testumfang informieren.
Rechtsgebiete:GG, UWG
Vorschriften:GG Art. 5, UWG § 2 I Nr. 1, UWG § 3, UWG § 5,
Stichworte:Warentest, Testnote, Werbung, Note, Shampoo,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 3-11 O 177/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen: 6 U 103/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 29.06.2006, 6 U 103/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum