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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 7 U 65/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 7 U 65/05

Urteil vom 29.03.2007


Leitsatz:1. Eine die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines versicherten Einbruchs indizierende strafrechtliche Verurteilung des Versicherungsnehmers hat bei Tilgungsreife nach § 51 Abs. 1BZRG unberücksichtigt zu bleiben. Maßgeblich ist Tilgungsreife im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Deckungsprozess, nicht im Zeitpunkt der Anzeige des Versicherungsfalls beim Versicherer.

2. Zweitwohnung i. S. des § 5 Nr. 4 AVBSP 85 ist eine Wohnung, die nicht den Lebensmittelpunkt des Versicherungsnehmers bildet, sondern nur gelegentlich genutzt wird. Sie ist jedenfalls dann nicht bewohnt i. S. von § 5 Nr. 4 AVBSP 85, wenn sich über mehrere Tage niemand in der Wohnung aufhält und dort übernachtet.
Rechtsgebiete:AVBSP 85, BZRG
Vorschriften:AVBSP 85 § 5 Nr. 4, BZRG § 51 Abs. 1,
Stichworte:Versicherung, Valorenversicherung, Einbruch, Beweiserleichterung, Wohnung, Zweitwohnung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-14 O 163/04

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