JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 7 U 65/05
| Leitsatz: | 1. Eine die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines versicherten Einbruchs indizierende strafrechtliche Verurteilung des Versicherungsnehmers hat bei Tilgungsreife nach § 51 Abs. 1BZRG unberücksichtigt zu bleiben. Maßgeblich ist Tilgungsreife im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Deckungsprozess, nicht im Zeitpunkt der Anzeige des Versicherungsfalls beim Versicherer. 2. Zweitwohnung i. S. des § 5 Nr. 4 AVBSP 85 ist eine Wohnung, die nicht den Lebensmittelpunkt des Versicherungsnehmers bildet, sondern nur gelegentlich genutzt wird. Sie ist jedenfalls dann nicht bewohnt i. S. von § 5 Nr. 4 AVBSP 85, wenn sich über mehrere Tage niemand in der Wohnung aufhält und dort übernachtet. |
| Rechtsgebiete: | AVBSP 85, BZRG |
| Vorschriften: | AVBSP 85 § 5 Nr. 4, BZRG § 51 Abs. 1, |
| Stichworte: | Versicherung, Valorenversicherung, Einbruch, Beweiserleichterung, Wohnung, Zweitwohnung, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-14 O 163/04 |
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