JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 29.01.2004, Aktenzeichen: 3 U 84/03
| Leitsatz: | 1. Der Verdacht auf eine Dioxinbelastung von veräußertem Fleisch stellt eine Vertragswidrigkeit, einen Sachmangel i. S. v. Art. 31 I CISG dar. 2. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn der Verdacht der Verseuchung erst nach Gefahrübergang entsteht, jedoch auf Tatsachen beruht, die vor Gefahrübergang gegeben, aber nicht bekannt waren. 3. Die Beweislast, dass der Verdacht unbegründet ist, trägt der Verkäufer. 4. Der Grundsatz, wonach den Verkäufer keine Haftung dafür trifft, dass die Ware mit den öffentlich rechtlichen Vorschriften im Verwenderland vereinbar sei, erfährt dann eine Ausnahme, wenn gerade die veräußerte Ware die Schutzmaßnahmen im Empfängerland (und im Übrigen auch im Herkunftsland) ausgelöst hat.(CISG 31) |
| Rechtsgebiete: | CISG |
| Vorschriften: | CISG Art. 31, |
| Verfahrensgang: | Landgericht Gießen 8 O 57/01 vom 18.03.2003 |
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