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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 27.10.2006, Aktenzeichen: 24 U 121/06 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 24 U 121/06

Urteil vom 27.10.2006


Leitsatz:1. Mit der Übernahme des Auftrages zur Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist die Gewerkschaft - nicht anders als ein in gleichartigem Mandat tätiger Rechtsanwalt - verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers im Rahmen dieses Auftrages umfassend wahrzunehmen.

2. Der Begriff des Mandates ist nicht förmlich im Sinne des konkreten Klageauftrages zu verstehen, vielmehr im Sinne des rechtlichen und wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber mit der Erteilung des Mandates erkennbar verfolgt.

3. Richtet sich der Rechtsschutzauftrag auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ist die Gewerkschaft - wie der in entsprechendem Mandat tätige Anwalt - verpflichtet, das Mitglied auf die Notwendigkeit einer Sicherung fortbestehender Ansprüche auf Zahlung des laufenden Gehaltes gegen drohende Verjährung hinzuweisen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 280,
Stichworte:Gewerkschaft, Rechtsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutz, Verjährung, Mandat,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 1 O 591/05

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