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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 27.10.2005, Aktenzeichen: 6 U 198/04 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 6 U 198/04

Urteil vom 27.10.2005


Leitsatz:1. Die Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten Klageverfahren durch zwei zum selben Konzern gehörende Unternehmen ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die klagenden Unternehmen in ihrer Stellung als Mitbewerber unterschiedlich betroffen sind, weshalb aus ihrer Sicht ein unterschiedlicher Verlauf der Verfahren nicht auszuschließen ist.

2. Die Werbung für ein Aluminiumdach mit der Aussage "40 Jahre Garantie" ist irreführend.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 5, UWG § 8 III Nr. 1, UWG § 8 IV,
Stichworte:Wettbewerbsverstoß, Konzern, Unternehmen, Klageverfahren, Aluminiumdach, Garantie,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 3-8 O 151/03

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