JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 27.03.2008, Aktenzeichen: 6 U 52/07
| Leitsatz: | 1. Eine Werbung, die den Eindruck erweckt, die Wirksamkeit eines Mittels (hier: Ohrkerzen) zur Therapie bestimmter Krankheiten sei wissenschaftlich abgesichert, ist irreführend, wenn die therapeutische Wirksamkeit nur durch praktische Erfahrungen belegt werden kann. 2. Soweit es - im Hinblick auf den eingeschränkten Inhalt einer Wirksamkeitswerbung - abweichend von Ziff. 1 ausreicht, die Wirksamkeit mit praktischen Erfahrungen zu belegen, müssen diese praktischen Erfahrungen hinreichend gesichert sein; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Werbende. |
| Rechtsgebiete: | HWG |
| Vorschriften: | HWG § 3, |
| Stichworte: | Wirksamkeitsangaben, Angaben, Beweislast, Praxiserfahrungen, Ohrkerze, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main, 2-6 O 218/06 |
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