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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 26.07.2005, Aktenzeichen: 11 U 13/05 (Kart) 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 11 U 13/05 (Kart)

Urteil vom 26.07.2005


Leitsatz:1. Ein Verein oder Verband, der eine Monopolstellung oder eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich hat, kann zur Aufnahme eines Bewerbers verpflichtet sein, wenn ein wesentliches oder grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht.

2. Ob die Ablehnung der Aufnahme in diesem Fall eine sachlich nicht gerechtfertigte ungleiche Behandlung darstellt, ist unter Berücksichtigung der sachlich gerechtfertigten Aufnahmebestimmungen zu beurteilen.

3. Eine satzungsmäßig geforderte Mindestmitgliederzahl kann eine sachlich gerechtfertigte Aufnahmebestimmung darstellen, um Splittergruppen von marginaler Bedeutung auszuschließen.

4. Der geforderte Nachweis einer entsprechenden Mitgliederzahl kann auch nicht im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen verweigert werden.
Rechtsgebiete:BGB, GWB
Vorschriften:BGB § 826, GWB § 20,
Stichworte:Monopolstellung, Aufnahmeanspruch, Verein, Satzung,
Verfahrensgang:LG Wiesbaden 9 O 190/03

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