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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 25.11.2005, Aktenzeichen: 24 U 138/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 24 U 138/05

Urteil vom 25.11.2005


Leitsatz:1. Wird ein 7 Jahre altes Fahrzeug, dessen Verkehrswert auf einen Bruchteil des Neuwertes gesunken ist, durch einen Unfall zerstört, so ist davon auszugehen, dass ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug im Allgemeinen auf dem privaten Markt gesucht werden wird.

2. Der Wiederbeschaffungswert ist deshalb nicht um einen Umsatzsteueranteil zu vermindern.

3. Bildet sich vor einer Tankstellenausfahrt ein Stau und lässt ein im Stau stehender Fahrer vor der Ausfahrt eine Lücke frei, so muss ein unter Benutzung der Gegenfahrbahn an der Schlange vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass ein die Tankstelle verlassender Wagen durch die offene Lücke hindurch auf die Fahrbahn einfahren könnte.
Rechtsgebiete:BGB, StVO
Vorschriften:BGB § 249, StVO § 1, StVO § 10,
Stichworte:Pkw, Fahrzeug, Auto, Verkehrswert, Neuwert, Wiederbeschaffungswert, Ersatzfahrzeug, Tankstelle, Stau,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 4 O 123/05
Rechtskraft:ja

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