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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 25.09.2003, Aktenzeichen: 12 U 18/02 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 12 U 18/02

Urteil vom 25.09.2003


Leitsatz:Steigt aus einem auf dem Standstreifen der Autobahn liegen gebliebenen PKW ein betrunkener Fahrer oder Beifahrer aus, tritt auf die Fahrbahn, um andere Fahrzeuge anzuhalten, und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall auf der Autobahn, ist der Zurechnungszusammenhang zur Betriebsgefahr des liegen gebliebenen Fahrzeugs nicht unterbrochen.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 7 I,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 3 O 375/99 vom 17.09.2001

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