JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 25.01.2006, Aktenzeichen: 23 U 247/04
| Leitsatz: | 1. Zum Schutz des Vertrauens in die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach §§ 171 ff. BGB bei einem geschlossenen Immobilienfonds 2. An Darlegung und Nachweis der Vorlage einer Vollmachtsausfertigung dürfen keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Der Nachweis einer allgemeinen Übung genügt, sofern keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass im konkreten Einzelfall die Vollmachtsvorlage unterlassen wurde. 3. Zum Zeitpunkt der Vollmachtsvorlage: Es reicht aus, wenn die Vollmachtsausfertigung nach Vertragsschluss, aber vor Auszahlung des Darlehens vorlag, sofern die Bank die Auszahlung von der Vollmachtsvorlage abhängig gemacht hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB, VerbrKrG |
| Vorschriften: | BGB § 171, VerbrKrG § 3 II 2, VerbrKrG § 4 I 1b, |
| Stichworte: | Schrottimmobilie, Rechtsscheinvollmacht, Vollmacht, Vollmachtsvorlage, Gutglaubensschutz, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-19 O 50/04 |
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