JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 24.03.2004, Aktenzeichen: 13 U 203/02
| Leitsatz: | Verlangt der Käufer von der beklagten Bank erstinstanzlich den Ersatz des Nichterfüllungsschadens wegen der Nichtgewährung eines Sanierungsdarlehens, zweitinstanzlich aber den Schaden wegen eines Beratungsmangels, da die beklagte Bank ihn vor diesem Anlageobjekt nicht gewarnt habe, so liegt eine unzulässige (§§ 533, 529, 531 ZPO) Klageänderung vor. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 533, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 4 O 558/01 vom 29.08.2002 |
Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Urteil vom 24.03.2004, Aktenzeichen: 13 U 203/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.