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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 24.02.2009, Aktenzeichen: 8 U 103/08 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 8 U 103/08

Urteil vom 24.02.2009


Leitsatz:Eine medizinische Aufklärung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Patient ohne vermeidbaren Druck in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung für oder gegen den Eingriff frei zu treffen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Eltern eines wenige Wochen alten Kindes erst am Vorabend einer lebenswichtigen, aber nicht akut indizierten Herzoperation über deren Risiken informiert werden, nachdem das Kind schon operationsvorbereitenden Maßnahmen (u.a. Ultraschalluntersuchungen, Herzkatheder, Monitorüberwachung) unterzogen worden ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 253 Abs. 2, BGB § 280 Abs. 1,
Stichworte:Arzthaftung, Aufklärung, Eingriff, Zeitpunkt, Patient, Entscheidungsfreiheit,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main, 2-4 O 507/06

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