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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 20.08.2008, Aktenzeichen: 17 U 88/08 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 17 U 88/08

Urteil vom 20.08.2008


Leitsatz:Das Tatbestandsmerkmal der Risikomischung des § 1 Absatz 1 AuslInvG ist auch dann erfüllt, wenn eine sich selbst als Holding bezeichnende Aktiengesellschaft türkischen Rechts mit Sitz in der Türkei die von Anlegern in Deutschland eingesammelten Gelder in eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlicher Branchen investiert, an denen sie zwar Mehrheitsbeteiligungen hält, aber auf deren Leitung sie keinen beherrschenden Einfluss dargetan hat.
Rechtsgebiete:AuslInvG
Vorschriften:AuslInvG § 1 Abs. 1,
Stichworte:Risikomischung,
Verfahrensgang:LG Wiesbaden, 9 O 112/06

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