JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 19.11.2004, Aktenzeichen: 24 U 18/04
| Leitsatz: | 1. Wirtschaftliche Identität ist zu bejahen, wenn ein Objekt zunächst einer einer Unternehmensgruppe angehörenden Gesellschaft angetragen worden war, dieses Objekt dann von einer anderen Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe zu annähernd dem Preis erworben wird, der im Exposé genannt worden war. 2. Unter besonderen Umständen unterbricht auch das Verstreichen eines zwölfmonatigen Zeitraums zwischen der Nachweisleistung der Maklerin und dem Abschluss des Kaufvertrages die Kausalität nicht; solche besonderen Umstände können gegeben sein, wenn es sich um ein Großobjekt mit beschränktem Interessentenkreis handelt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 652, |
| Stichworte: | Makler, Nachweis, Kausalität, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 16 O 8/03 vom 23.12.2003 |
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