JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 17.12.2002, Aktenzeichen: 3 Ss 317/02
| Leitsatz: | 1. Im Verfahren gegen Heranwachsende ist ausnahmsweise ein zweites Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zulässig, wenn der bereits in erster Instanz freigesprochene Heranwachsende auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin erneut freigesprochen wird. Denn mangels eines Schuldspruchs ist eine tatsächliche Entscheidung über die Anwendung von Jugendstrafrecht, die gemäß § 109 VI S. 1 JGG Voraussetzung für die entsprechende Anwendung des § 55 II S. 1 JGG ist, notwendigerweise unterblieben. 2. Eine Aufforderung zu rechtswidrigen Taten i.S.d. § 111 StGB ist eine Erklärung, die nicht notwendigerweise ernst gemeint sein muss, aber mindestens den Eindruck der Ernstlichkeit macht oder machen soll. 3. Die wörtliche Mitteilung fremder Äußerungen stellt nur dann eine Aufforderung dar, wenn der Verbreitende sie durch eigene Mitteilung oder durch die Art und Weise der Wiedergabe erkennbar zu seiner eigenen Erklärung macht. |
| Rechtsgebiete: | StGB, JGG |
| Vorschriften: | StGB § 111, JGG § 55 II 1, JGG § 109 VI 1, |
| Verfahrensgang: | LG Wiesbaden 6 Js 16457/00-85 Ds vom 24.06.2002 |
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