JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 16.01.2003, Aktenzeichen: 3 U 89/02
| Leitsatz: | Positive Kenntnis von Umständen, die zwingend auf Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, liegt vor, wenn der Gläubiger vor oder bei dem Empfang der angefochtenen Leistung seine unstreitigen Ansprüche vergeblich eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er keine greifbare Grundlage für die Erwartung hat, dass der Schuldner demnächst genügend flüssige Geldmittel zur Erfüllung der Forderung haben wird. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 130 I, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2/20 O 363/01 vom 25.04.2002 |
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