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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 15.06.2005, Aktenzeichen: 9 U 43/04 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 9 U 43/04

Urteil vom 15.06.2005


Leitsatz:1. Anders als bei Fondsbeteiligungen muss eine Bank bei der Finanzierung des Erwerbs von Immobilien das Vorliegen einer Haustürsituation nicht ohne weiteres annehmen. Erforderlich sind weitere Umstände, die auf eine fahrlässige Unkenntnis der Bank schließen lassen.

2. Die Vorschriften des (ehemaligen) Abzahlungsgesetzes sind auf den Erwerb von Immobilien nicht anwendbar.
Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Vorschriften:BGB § 123, HWiG § 1,
Stichworte:Haustürsituation, Zurechenbarkeit, Bank, Dritter, Abzahlungsgesetz, Immobilienerwerb, Eigentumswohnung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-31 O 363/03

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