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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 14.06.2006, Aktenzeichen: 7 U 81/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 7 U 81/05

Urteil vom 14.06.2006


Leitsatz:Auf die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind nicht nur Krankheiten oder Beschwerden von erheblichem Gewicht anzugeben, sondern auch solche Gesundheitsbeeinträchtigungen, die sich nicht bereits als Gesundheitsschaden oder Krankheit darstellen sondern um als Störungen oder Beschwerden zu bezeichnen sind (hier: disseminierte Marklagerläsionen), eine Wertung wird dem Befragten nicht abverlangt.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 16,
Stichworte:Versicherungsvertrag, Gesundheitsfragen, Angaben, Fragen, Krankheiten, Vorerkrankungen, Erkrankungen, Beschwerden,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 17 O 205/04

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