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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 12.07.2006, Aktenzeichen: 1 U 12/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 U 12/06

Urteil vom 12.07.2006


Leitsatz:Der von einem Gesamtschuldner beauftragte Rechtsanwalt begeht nicht ohne Weiteres dadurch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten des anderen Gesamtschuldners, dass er seinem Mandanten bei der Suche nach einem neuen Darlehensgeber behilflich ist, sich von beiden finanzierenden Banken im Rahmen des Ablösevorgangs als Treuhänder beauftragen und Grundschulden abtreten lässt und nach Ablösung aufgrund einer auf dem Grundbesitz des passiv bleibenden Gesamtschuldners eingetragenen Grundschuld die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz betreibt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 826, BGB § 1157,
Stichworte:Grundschuld, Abtretung, Gesamtschuldner, Schädigung, Sittenwidrigkeit,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-12 O 484/05

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