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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 12.07.2001, Aktenzeichen: 1 WF 99/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 WF 99/01

Urteil vom 12.07.2001


Leitsatz:Wird gegen eine Ausgleichsforderung mit Gegenansprüchen aus der Zeit vor dem Stichtag Rechtshängigkeit der Scheidung aufgerechnet, ist zu beachten, daß diese Gegenforderung auch in der Bilanz berücksichtigt ist. 2) Zur Zurechnung einer Verbindlichkeit, für die die Eheleute nach außen gemeinsam haften und die durch den Verkaufserlös des gemeinsamen Hauses getilgt worden ist, wenn ein Ehegatte lediglich der dinglichen Haftung zugestimmt hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1373, BGB § 1378,
Stichworte:Zugewinn, Ausgleichsbilanz, Zugewinn, Aufrechnung, Zugewinn, Haftung, dingliche,
Verfahrensgang:AG Seligenstadt 2 F 610/00 GÜ

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