JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 12.05.2005, Aktenzeichen: 6 U 24/05
| Leitsatz: | 1. Nicht jede Werbung, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche wendet, ist geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen. 2. Eine gezielt an Kinder gerichtete Wertreklame, die bestimmte Prämien im Rahmen einer Sammelaktion verspricht, ist nicht generell unzulässig. 3. Für die Beurteilung, ob eine Sammelaktion die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, die mit ihrem Taschengeld in gewissem Umfang selbst wirtschaften, ist die Transparenz des Angebots einschließlich der Werthaltigkeit der versprochenen Zugaben von erheblicher Bedeutung. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 4 Nr. 2, |
| Stichworte: | Werbung, Wertreklame, Kinder, Jugendliche, Milchtaler, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 3-12 O 170/04 |
| Rechtskraft: | ja |
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