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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 12.04.2006, Aktenzeichen: 7 U 99/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 7 U 99/05

Urteil vom 12.04.2006


Leitsatz:1. Ähnlich wie das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB soll auch das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB nicht nur die Erbringung der Leistung sowie der Anspruch auf Gewährleistung sichern, sondern darüber hinaus auch Druck auf den Auftragnehmer ausüben, damit dieser die geschuldete Leistung alsbald erbringt.

2. Um diesen Druck zu entfalten, ist zur Bemessung des Umfangs der Leistungsverweigerung auch im Rahmen des § 320 BGB der 3-fache Betrag des zu erwartenden Nachbesserungsaufwandes zugrunde zu legen.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 273, BGB § 320, ZPO § 767,
Stichworte:Zrückbehaltungsrecht, Leistungsverweigerungsrecht, Druck, Zweck, Nachbesserung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-18 O 2/02

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