JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 11.03.2004, Aktenzeichen: 3 U 89/03
| Leitsatz: | 1. Unterlässt der Belegarzt im Rahmen eines Klinikaufenthalts die gebotene Therapieaufklärung des Patienten über die Notwendigkeit engmaschiger Kontrolluntersuchungen und nimmt der weiterbehandelnde niedergelassene Arzt diese behandlungsfehlerhaft nicht vor, so haftet für die hierdurch verursachten Gesundheitsschäden sowohl der Belegarzt als auch der niedergelassene Arzt (vorliegend personenidentisch). 2. Für die Anwendung von § 59 Abs. 1 VVG (Doppelversicherung) ist es ausreichend, dass sich Teilbereiche der Haftpflichtversicherung des Belegarztes und des niedergelassenen Arztes decken. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 59 I, |
| Verfahrensgang: | LG Wiesbaden 1 O 345/01 vom 09.04.2003 |
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