JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 11.03.2002, Aktenzeichen: 1 U 33/01
| Leitsatz: | Die Ersatzpflicht des Schädigers erstreckt sich auch auf die ohne Schuld der Geschädigten durch unsachgemäße Maßnahmen der Werkstatt entstandenen Mehrkosten durch erfolglose Reparaturversuche. Das ideelle Interesse, neben zwei anderen vorhandenen Pkw auch ein Oldtimer-Fahrzeug benutzen zu können, rechtfertigt bei Verlust der Nutzungsmöglichkeit nicht die Annahme eines wirtschaftlichen Schadens. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 249, |
| Verfahrensgang: | LG Wiesbaden 10 O 147/99 vom 03.01.2001 |
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