JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 10.08.2000, Aktenzeichen: 6 U 89/00
| Leitsatz: | Ein Preisvergleich ist nicht nur zwischen völlig identischen, sondern bereits zwischen funktionsidentischen Produkten zulässig, sofern sie für den Verbraucher als Substitutionsprodukte in Betracht kommen. Der Preisvergleich darf aber nicht irreführend sein, sondern muss Unterschiede zwischen den Produkten klar und unmissverständlich ansprechen. |
| Rechtsgebiete: | UWG, ZPO |
| Vorschriften: | UWG § 1, ZPO § 97 Abs. 1, |
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