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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 09.05.2005, Aktenzeichen: 1 U 97/04 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 U 97/04

Urteil vom 09.05.2005


Leitsatz:Der typische Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung ist ein Werkvertrag. Gehört zum Leistungsumfang eines solchen Vertrages auch die Genehmigungsplanung für das Fertighaus und den Keller sowie die Anfertigung eines Planes für den "Typenkeller" im Maßstab 1 : 50, ist die Planungsleistung mangelhaft, wenn sie nicht die nach den örtlichen Verhältnissen des zu bebauenden Grundstücks notwendigen Maßnahmen zum Feuchtigkeitsschutz einbezieht.
Rechtsgebiete:VOB/B
Vorschriften:VOB/B § 13 Nr. 7 I,
Stichworte:Fertighaus, Keller, Typenkeller, Planung, Feuchtigkeit, Feuchtigkeitsschutz,
Verfahrensgang:LG Hanau 9-1 O 1303/02

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