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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 06.03.2007, Aktenzeichen: 14 U 26/06 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 14 U 26/06

Urteil vom 06.03.2007


Leitsatz:1. Bei objektiv unrichtigen Angaben auf eine eindeutige und unmissverständliche Frage des Versicherers wird entsprechend dem Wortlaut des § 6 Abs. 3 VVG ein vorsätzliches Verschulden vermutet. Es ist deshalb Sache des Versicherungsnehmers, diese Vermutung zu widerlegen.

2. Durch das Verschweigen anderer Unfallversicherungen werden die Interessen des Versicherers in erheblicher Weise gefährdet. Es handelt sich um eine sachdienliche Frage, auch wenn das Bestehen einer anderweitigen Versicherung an der grundsätzlichen Leistungspflicht des Versicherers nichts ändert.
Rechtsgebiete:AUB, VVG
Vorschriften:AUB § 10 Abs. 2, VVG § 6 Abs. 3,
Stichworte:Versicherung, Unfallversicherung, Invalidität, Angaben, Obliegenheit, Verschulden, Verschweigen,
Verfahrensgang:LG Fulda 2 O 164/05

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