JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 06.02.2004, Aktenzeichen: 24 U 165/03
| Leitsatz: | 1. Verursacht ein 8-jähriges Kind im Verlaufe eines seiner Natur nach harmlosen Kinderspiels eine Körperverletzung eines Unbeteiligten, so kann jeglicher Fahrlässigkeitsvorwurf entfallen. 2. Jedenfalls wird sich in der Bemessung eines etwaigen Schmerzensgeldes das geringe Gewicht des Fahrlässigkeitsvorwurfs stark anspruchsmindernd auswirken. 3. Hier: Oberschenkelhalsbruch mit der Folge des Einsatzes eines künstlichen Hüftgelenks, fortdauernde Bewegungseinschränkungen und Schmerzbelastungen: Schmerzensgeld nicht über vorprozessual gezahlte 15.000,00 ¤ hinaus. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 847, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 1 O 598/02 vom 13.06.2003 |
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