( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTUrteil vom 05.04.2001, Aktenzeichen: 1 UF 197/00 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 UF 197/00

Urteil vom 05.04.2001


Leitsatz:1) An der Notwendigkeit einer Kontrollberechnung in einem Hausmann-Fall (fiktive Vollerwerbstätigkeit mit daraus resultierenden Unterhaltslasten für das Kind aus der neuen Ehe und den betreuenden Elternteil) wird festgehalten.

2) Rückt im Mangelfall die regelgerechte Berechnung des Ehegattenunterhalts als Quote nach Vorwegabzug der Kinder den Bedarf des Ehegatten selbst in die Größenordnung von Kindesunterhalt und wird dadurch unverhältnismäßig, ist der Bedarf ohne Vorwegabzug der Kinder zu ermitteln und als rechnerische Zwischengröße in die Mangelberechnung einzustellen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1603,
Stichworte:Hausmann-Fall,
Verfahrensgang:AG Seligenstadt 2 F 175/00

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Urteil vom 05.04.2001, Aktenzeichen: 1 UF 197/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-urteil-vom-05-04-2001-az-1-uf-19700

"OLG-FRANKFURT - 05.04.2001, 1 UF 197/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN