JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 05.04.2001, Aktenzeichen: 1 UF 197/00
| Leitsatz: | 1) An der Notwendigkeit einer Kontrollberechnung in einem Hausmann-Fall (fiktive Vollerwerbstätigkeit mit daraus resultierenden Unterhaltslasten für das Kind aus der neuen Ehe und den betreuenden Elternteil) wird festgehalten. 2) Rückt im Mangelfall die regelgerechte Berechnung des Ehegattenunterhalts als Quote nach Vorwegabzug der Kinder den Bedarf des Ehegatten selbst in die Größenordnung von Kindesunterhalt und wird dadurch unverhältnismäßig, ist der Bedarf ohne Vorwegabzug der Kinder zu ermitteln und als rechnerische Zwischengröße in die Mangelberechnung einzustellen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1603, |
| Stichworte: | Hausmann-Fall, |
| Verfahrensgang: | AG Seligenstadt 2 F 175/00 |
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