JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Urteil vom 04.08.2005, Aktenzeichen: 6 U 224/04
| Leitsatz: | 1. Eine gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Wertreklame, in der die Gewährung von Zugaben bei der sukzessiven Abnahme bestimmter Warenmengen versprochen wird, ist nicht generell wettbewerbswidrig. 2. Eine Werbeaktion, bei der für den Kauf von 25 Schokoladenriegeln während eines längeren Zeitraums ein bei amazon.de einzulösender Gutschein über 5 ¤ als Prämie versprochen wird, ist, auch wenn sich die Aktion (auch) gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, nicht geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 4 Nr. 2, |
| Stichworte: | Kinder, Jugendliche, Wertreklame, Sammelaktion, Schokoladenriegel, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-3 O 35/04 |
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