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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 31.10.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 106/01 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 Ws 106/01

Beschluss vom 31.10.2001


Leitsatz:Wird statt eines Angebots für die Aufnahme in eine Gewerbedatei eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist übersandt, liegt hierin zwar eine tatbestandliche Täuschung. Die Annahme eines Vermögensschadens und damit eines Betruges setzt aber weiter voraus, dass der Wert der ungewollten Aufnahme in die Datei den Wert der Gegenleistung übersteigt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 172 ff,

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