JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 31.10.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 106/01
| Leitsatz: | Wird statt eines Angebots für die Aufnahme in eine Gewerbedatei eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist übersandt, liegt hierin zwar eine tatbestandliche Täuschung. Die Annahme eines Vermögensschadens und damit eines Betruges setzt aber weiter voraus, dass der Wert der ungewollten Aufnahme in die Datei den Wert der Gegenleistung übersteigt. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 172 ff, |
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