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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 31.10.2001, Aktenzeichen: 18 W 17/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 18 W 17/01

Beschluss vom 31.10.2001


Leitsatz:Bereits der Hinweis des Berufungsgerichts auf den Mangel der Erfolgsaussicht der Berufung in der mündlichen Verhandlung ist als Sacherörterung anzusehen, die für den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Erörterungsgebühr entstehen läßt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Gießen 6 O 5/95

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