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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 31.07.2002, Aktenzeichen: 3 Ws 792/02 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 792/02

Beschluss vom 31.07.2002


Leitsatz:Besteht ein erhöhter Fluchtanreiz, ist es nicht ermessensfehlerhaft, dem Sicherheitsinteresse dem Interesse eines Strafgefangenen am Fortbestand seiner Arbeitsmöglichkeit und Verbleiben in einer familiennäheren Anstalt durch Verlegung in eine Haftanstalt mit höherer Sicherheitsstufe den Vorrang einzuräumen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 473 I, StPO § 119,
Verfahrensgang:LG Kassel 8860 Js 7704/00 3 KLs vom 02.04.2002

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