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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 31.05.2001, Aktenzeichen: 2 W 12/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 W 12/01

Beschluss vom 31.05.2001


Leitsatz:Auch dem zu den Gläubigern des Gemeinschuldners gehörenden Finanzamt kann die Leistung eines Prozesskostenvorschusses zugemutet werden, so dass dem Konkursverwalter Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren ist
Rechtsgebiete:ZPO, KO
Vorschriften:ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1, KO § 61 Abs. 1 Nr. 2,

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