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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 30.11.2005, Aktenzeichen: 20 W 449/02 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 449/02

Beschluss vom 30.11.2005


Leitsatz:1. Vor der Vereinigung eines von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft erworbenen Grundstücks mit dem Grundbesitz, an dem Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, und der entsprechenden Änderung der Teilungserklärung fehlt der Wohnungseigentümerversammlung die Regelungskompetenz für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen.

2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der vorher gefasst worden ist, kann keine verbindliche Gebrauchsregelung treffen. Darüber hinaus setzt die Begründung von Sondernutzungsrechten eine Vereinbarung (mit konkreter Bezeichnung des Berechtigten und des Inhalts seiner Berechtigung) voraus, ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 15, WEG § 23,
Stichworte:Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümerversammlung, Versammlung, Regelungsbefugnis,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 192/01

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