JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 30.09.2008, Aktenzeichen: 20 W 398/05
| Leitsatz: | Ein im WEG-Verfahren alten Rechts geschlossener Prozessvergleich ist außer Prozesshandlung unabhängig von der Vollstreckbarkeit auch materiell-rechtliche Vereinbarung, die als solche nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung abgeändert werden kann. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 16 Abs. 2, WEG § 26, WEG § 44 Abs. 2, WEG § 45 Abs. 3, |
| Stichworte: | Prozessvergleich, Wohnungseigentümerversammlung, |
| Verfahrensgang: | LG Wiesbaden, 4 T 319/03 |
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