JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 30.09.2007, Aktenzeichen: 20 W 9/08
| Leitsatz: | Es kann auch dann dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechen, das Bestehen von Ansprüchen gerichtlich klären zu lassen, wenn hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage durchaus Zweifel bestehen sollten. Ein darauf gerichteter Wohnungseigentümerbeschluss kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Etwas kann dann gelten, wenn der Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit der Wohnungseigentümer vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21, |
| Stichworte: | Klage, Anspruch, Wohnungseigentümerbeschluss, |
| Verfahrensgang: | LG Kassel, 3 T 539/07 |
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